FAQ
Seit 2005 sind die durchschnittlichen Kosten für Zahnersatz um 30 % gestiegen. Gleichzeitig stagniert die Höhe der Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen seit 2005 unverändert bei 50 – 65 % auf Grundlage der Regelversorgung.
Mit einer soliden Zahnzusatzversicherung bist du frei in der Wahl der für dich optimalen Versorgung deiner Zähne und genießt Kostensicherheit auch bei größeren und umfangreicheren Behandlungen.
Seit dem Jahr 2005 orientiert sich der Zuschuss deiner gesetzlichen Krankenkassen im Bereich Zahnersatz nicht mehr an der Art des Zahnersatzes sondern an dem Befund des Zahnarztes. Insgesamt 50 Befunde mit entsprechendem Festzuschuss sind in der offiziellen Tabelle der Festzuschuss-Richtlinie aufgelistet. Übrigens gilt dies gleichermaßen für Kronen, Brücken oder Prothesen.
Der Haken: Dieser Zuschuss beträgt immer (siehe Bonusheft) 50 % der Kosten für eine Regelversorgung. Möchtest du jedoch eine höherwertige Versorgung (z.B. eine Lösung aus Keramik) so bleibst du auf dem Aufpreis ganz alleine sitzen.
Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden in Frontzahnbereich und Seitenzahnbereich. Während im Frontzahnbereich die Kosten für Komposit-Füllungen aus zahnfarbenem Kunststoff übernommen werden, so stehen im Seitenzahnbereich lediglich Amalgamfüllungen zur Verfügung. Übrigens leistet die Krankenkasse für Parodontose- und Wurzelbehandlungen nur in bestimmten Fällen.
Der Haken: Karies entsteht meist im Seitenzahnbereich und auch dieser Bereich ist beim Sprechen, Lachen und Schimpfen für Andere sehr gut sichtbar.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): wenn du dein Bonusheft lückenlos führst, kannst du den Festzuschuss der GKV erhöhen. Nach 5 Jahren erhöht sich dieser auf 60 %, nach 10 Jahren auf 65 %.
DENT: DENT belohnt regelmäßige Vorsorge. Hast du dein Bonusheft lückenlos geführt, leistet DENT im Bereich Zahnersatz (Regelversorgung) 95 % der Zahnarztrechnung bei 5 Jahren und 100 % bei 10 Jahren. Im Bereich gleich- oder andersartige Versorgung werden immerhin noch 85 % bei 5 und 90 % bei 10 Jahren geleistet.
Ein Schneidezahn bricht dir beim Sturz auf die Bordsteinkante ab. Auch in diesem Fall stehen dir nur Leistungen im Rahmen der Regelversorgung zu. - Bei Zahnunfall: Auch bei Zahnverletzungen durch einen Zahnunfall bieten die Krankenkassen nur Leistungen im Rahmen der Regelversorgung.
Bei CEREC handelt es sich um eine Hightech-Leistung; binnen einer einzigen Sitzung wird der betroffene Zahn zunächst mit Hilfe einer 3D-Kamera erfasst und vermessen und mit Hilfe des CEREC-Computers ein dreidimensionales Modell errechnet. Ein Präzisionsfräser produziert dann aus einem Keramikblock die vom Computer erstellte Restauration.
Die Tarife von Dent leisten für diese Trendleistung gemäß ihrer prozentualen Vorgaben.
DROS steht für diagnostische, relaxierende (Entspannung für das Kauorgan), orienteriende (Neuorientierung des Unterkiefers), stabilisierende Schiene und wird bei CMD-Beschwerden (Craniomandibuläre Dysfunktion), Zähneknirschen oder Kieferknacken u.a. angewendet.
Dent leistet bei medizinischer Notwendigkeit für diese kostenintensive Behandlung.
Eine Mitversicherung von fehlenden Zähnen ist nicht vorgesehen, jedoch kannst du dich auch mit fehlenden Zähnen bei Dent versichern. Beachte: die fehlenden Zähne sind in diesem Fall nicht mitversichert.
Dent erstattet einen prozentualen Anteil von der Zahnarztrechnung gemeinsam mit dem Festzuschuss deiner gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auf diese Weise hast du Kostensicherheit, denn wenn deine GKV ihre Erstattungshöhe einmal senken oder ganz streichen sollte, dann wird Dent die zugesagte Erstattung alleine übernehmen.